Am 20. Januar war Jürgen Trittin zu Gast in der Schachtanlage Asse II bei Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel. Begleitet von dem Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, und dem Geschäftsführer der Asse GmbH, Dr. Hans-Albert Lennartz, konnte er vor Ort einen umfassenden Einblick in Arbeit und Problematiken der Anlage gewinnen.
Die Schachtanlage Asse II ist eines von ehemals drei Bergwerken, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts zur Kali und Salzsteingewinnung auf dem Asse-Hesseberg-Höhenzug errichtet wurden. Nach dem Ende des eigentlichen Bergbaus, erwarb im Jahr 1965 die Bundesrepublik Deutschland die Asse offiziell als Forschungsbergwerk. Von 1967 bis 1978 lagerte die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung im Auftrag des Bundes 125.787 Abfallbehälter mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in 13 ehemaligen Salzabbaukammern des Bergwerks ein – zunächst zu Versuchszwecken, ab 1971 auch zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Heute steht das Bundesamt für Strahlenschutz, das seit 2009 neuer Betreiber der Anlage ist, vor der Mammutaufgabe die Stilllegung nach Atom- und Bergrecht vorzubereiten und umzusetzen. Die starke gebirgsmechanische Schädigung des Bergwerks und die Zutrittswässer bereiten dabei sehr große Probleme. Das Gewicht des Berges drückt die Hohlräume in der Schachtanlage allmählich zusammen, dabei lockern sich das Salzgestein und die Gesteinsschicht des Nebengebirges immer weiter auf. Im Januar 2010 stellte das Bundesamt für Strahlenschutz als Ergebnis eines Optionenvergleichs fest, dass die Rückholung aller radioaktiven Abfälle die einzige Stilllegungsoption ist, für die der atomrechtlich notwenige Nachweis der Langzeitsicherheit erbracht werden kann. Dies hat die von den Grünen angestoßene Lex Asse im Jahr 2013 noch einmal bestätigt.
Jürgen Trittin stellt dazu fest, dass zunächst die Sicherung des Bergwerks Voraussetzung für eine Rückholung des Atommülls ist. Hierbei seien bei den Zutrittswässern bereits erhebliche Fortschritte gemacht worden, so dass die Stabilität der Asse berechenbarer werde. Zudem hebt er den Vorteil der Anwendung des Atomrechts hervor, da dessen Sicherheitsanforderungen beim Umgang mit dem gefährlichen Müll angemessen und notwendig seien.
Bei aller Sorgfalt in der Umsetzung bedarf es laut Jürgen Trittin jedoch einer zügigen Planung. Die Anwohner und Gemeinden der Asse-Regionen wollen Sicherheit und Zügigkeit – gerade angesichts der vielen noch zu klärenden Fragen etwa eines Zwischenlagers für die dann rückgeholten Atommüllabfälle. Daher müsse die Bundesregierung ihre Ankündigung noch 2015 eine Standortentscheidung über den (Rückhol-)Schacht 5 zu treffen, auch umsetzen.
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