Einwendungen von Jürgen Trittin zum Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Duderstadt

Der südniedersächsische Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin hat sich mit Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren Bundesstraße 247, OU Duderstadt (VKE 3) an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gewandt. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann dazu noch bis einschließlich 22. April 2015 Einwendungen dagegen erheben.

Bezüglich des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Duderstadt (VKE 3) nimmt Jürgen Trittin wie folgt Stellung:

1. Aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen, laut der Stadt Duderstadt liegt ein Rückgang von 2004 auf 2014 von -7,5% vor (2004: 22.833 Einwohner, 2014: 21.129), ist die Annahme einer Verkehrszunahme nicht länger plausibel. Auch im Umland von Göttingen ist der demographische Wandel deutlich zu spüren. Laut einer Prognose werde die hiesige Bevölkerung vom Jahr 2009 mit 138.447 Einwohnern auf 114.521 Einwohner im Jahr 2030 schrumpfen. Im südöstlich an den Landkreis Göttingen angrenzenden Eichsfeldkreis wird in dieser Zeitspanne ein drastischerer Bevölkerungsrückgang von ca. -18,6% prognostiziert (2009: 106.052 Einwohner, 2030: 86.306 Einwohner). Der Neubau der B247n lässt sich so aus demographischer Sicht nicht legitimieren.

2. Die Verkehrsuntersuchung von Zacharias Verkehrsplanungen deckt sich nicht mit den aktuellen Daten aus der Straßenverkehrszählung im Jahr 2010. Die unter Punkt 1) genannten Bevölkerungsrückgänge sowie der rückläufige Verkehr an der Zahlstelle Ferna wurde nicht nachvollziehbar in die Verkehrsuntersuchung einbezogen. Auch das Datum der Verkehrsuntersuchung, angegeben ist das Jahr 2012, spricht nicht für die Aktualität und Belastbarkeit der Verkehrsuntersuchung.

3. Im Bereich des Artenschutzes werden durch den Neubau der Trasse einige geschützte Tierarten erheblich im Sinne der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG beeinträchtigt. Wie folgt sind dies: Neuntöter, Nachtigall, Rebhuhn, Feldlerche, Wachtel und die Zauneidechse. Umfangreiche CEF-Maßnahmen müssen eingeleitet werden, und deren Erfolg ist durch Prognosen abzuschätzen. Einige Flugrouten artenschutzrechtlich bedeutsamer Fledermausarten wurden auf Höhe des geplanten Pferdebergtunnels erkannt. Eine Verlängerung des Tunnels sollte deshalb unbedingt geprüft werden.

4. Die Alternativenprüfung des Trassenverlaufs ist unzureichend und nicht nachvollziehbar. Hier besteht dringender Nachbearbeitungsbedarf. Besonders die Variante 1c sollte aufgrund des Artenschutzkonfliktes mit der Zauneidechse überdacht werden. Die Geologie des geplanten Pferdebergtunnels wirft die Frage auf, ob sich hier eine lokale Störungszone befindet. Im Baugrundgutachten von ARCADIS ist von einem „generell entfestigten Gebirgsaufbau“ und „stark zerklüfteten Bereichen in unterschiedlichen Tiefen“ die Rede. Nur durch umfassende Prüfung aller möglicher Alternativen kann nach bestem Wissen und Gewissen geplant werden. Die Baukosten für den Tunnel sind daher mit 13 Mio. € zu gering angesetzt, die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme steht in Frage. Die Vordringlichkeit der B 247n wird im neuen Bedarfsplan 2016 wahrscheinlich korrigiert werden.

5. Die in Duderstadt ansässige Bevölkerung ist direkt durch einen voraussichtlichen Anstieg der Lärm- und Schadstoffemissionen durch den Neubau der B247n betroffen. Besonders im Bereich der Ziegeleistraße 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 28 ist die Überschreitung der Vorsorgewerte der 16. BImSchV gegeben. Auch die Tiftlingeröder Straße 4 ist von einer nächtlichen Pegelüberschreitung betroffen. Hierdurch ist eine akute Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zu befürchten, wenn keine zusätzlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zur Prüfung und Anwendung kommen. Auch die Belastung durch Luftschadstoffe ist nicht nachvollziehbar beschrieben. Die alleinige Angabe der Tagesganglinie der BASt von 2009, ein Literaturwert, ist unzureichend. Für die stichhaltige Prüfung des Wohles der betroffenen Bevölkerung sind differenzierte und örtlich nachvollziehbare Werte notwendig.

6. Durch die Lärmbelastung ist die Kolpingferienstätte („Ferienparadies Pferdeberg“) erheblich betroffen. Die Naherholung und das Landschaftserleben als Teil des Schutzgutes Mensch wird erheblich beeinträchtigt. Die aktuelle Variantenprüfung muss daher um die schonenden Varianten 1c und 1e erweitert werden. Aufgrund der erheblichen Artenschutzkonflikte muss die Variantenprüfung erneut durchgeführt werden.

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