Gingen die Atomkonzerne Pleite, wären die Rückstellungen für den Atomausstieg verloren. Diese Gefahr hat die Atomkommission gebannt: Mein Gastkommentar für Energie-Winde.
Der Einstieg in die Atomkraft war der größte energiepolitische Fehler des letzten Jahrhunderts. Atomkraft ist nicht nur extrem teuer und gefährlich, sie produziert auch den gefährlichsten Müll der Welt. Ihn zu entsorgen ist mühsam und vor allem teuer. Hierfür gilt das Verursacherprinzip. Wer mit der Produktion von Atommüll Jahrzehnte Geld verdiente, muss seine Entsorgung bezahlen. Dieser Grundsatz war in akuter Gefahr.
Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern drohte, dass sie für die Entsorgung des Atommülls, den sie schon einmal über den Strompreis bezahlt hatten, ein zweites Mal zur Kasse gebeten zu werden. Denn die Rückstellungen von gut 38 Milliarden Euro, mit denen die Unternehmen Vorsorge zu treffen hatten, existierten vor allem auf dem Papier. Sie waren weder gegen eine Insolvenz noch gegen Übernahmen oder Unternehmensumgestaltung wirksam gesichert.
Das sind keine abstrakten Gefahren. Dass auch große Energieversorger in die Knie gehen können, belegen die Aktienkurse von RWE wie Eon, die sich mehr als halbiert haben. Allein während die Atomkommission tagte, büßten die Energieversorger noch einmal über zehn Milliarden Euro an Eigenkapital ein.
Die gesunkenen Rohstoffpreise, der Erfolg der Erneuerbaren und die falsche Unternehmensstrategie der Unternehmen drohten akut dazu zu führen, dass die Entsorgungskosten von rund 48 Milliarden Euro – nach Preisen von 2014 – ohne Deckung dastanden. Von einer Sicherung der insgesamt 170 Milliarden Euro bis 2099 ganz zu schweigen. Wäre nichts passiert, wären für diese Milliarden die Steuerzahler überwiegend oder möglicherweise ganz in Haftung genommen worden.
Kommission sichert Rechtsrahmen für Atomausstieg
Um ein solches Szenario zu verhindern, hat die Bundesregierung im letzten Jahr eine Kommission zur Finanzierung des Atomausstiegs (KFK) eingesetzt, in der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Umweltverbänden und der Wirtschaft zusammengearbeitet haben. Gemeinsam mit meinen Ko-Vorsitzenden Ole von Beust und Matthias Platzeck habe ich im April den von dieser Kommission einstimmig angenommenen Vorschlag präsentiert.
Die Einstimmigkeit von BDI und DGB bis WWF, von CSU bis Grün ist ein Wert an sich. Denn für eine Aufgabe, die über Jahrzehnte währt, sollte es einen stabilen Rechtsrahmen für alle Beteiligten, Unternehmen wie betroffene Bürgerinnen und Bürger geben.
Die Kommission hat sich zunächst mit der Höhe der Kosten wie der erfolgten Rückstellungen beschäftigt. Sie waren mal als zu niedrig, mal als viel zu hoch kritisiert worden. Die KFK ist nach Anhörungen von Betreibern und Verbänden wie Greenpeace und Ausgestrahlt zu dem Ergebnis gelangt, dass auch im internationalen Vergleich die Kosten realistisch abgeschätzt und die Rückstellungen angemessen sind.
Sie hat aber auch festgestellt, dass aktuell die Wahrscheinlichkeit, dass künftige Erlöse die Kosten decken, bei gerade mal 50 Prozent liegt. Es bedurfte also einer besseren Sicherung – und dies insbesondere für die sehr langfristigen Kosten der Zwischen- und Endlagerung.
Die KFK hat nun den Vorschlag gemacht, die Entsorgungskosten zu teilen. Die eine Hälfte der Kosten, den Rückbau und die Verpackung des Atommülls, müssen die Atomkonzerne weiter in Form von Rückstellungen sichern. Diese haben sie künftig mit Aktiva zu unterlegen, um sicherzustellen, dass die dafür bis 2040 etwa 57 Milliarden Euro tatsächlich zur Verfügung stehen. Erstmalig werden sie gesetzlich zum unverzüglichen Rückbau der AKWs verpflichtet. Sie können dies nicht länger aussitzen.
Zwischenlager und Endlager für den Atommüll werden ebenfalls weiterhin von den Atomkonzernen finanziert. Aber dieses Geld wird ihnen weggenommen und künftig in einem öffentlich-rechtlichen Fonds gesichert. Dort sind sie insolvenzfest, und gegen Übernahme und Umbau gesichert.
Aber die KFK beugt in ihrem Vorschlag einem weiteren Risiko vor. Zusätzlich zu diesen 17,2 Milliarden Euro müssen die Atomkonzerne einen Risikozuschlag von rund 35 Prozent einzahlen – der Betrag des Fonds steigt damit auf 23,3 Milliarden Euro. Die Unternehmen müssen rund 6 Milliarden mehr in den Fonds zahlen, als sie selbst für diesen Zweck zurückgestellt hatten.
Zwischen- und Endlagerung von Atommüll kostet rund 117 Milliarden Euro
So soll einem Zinsrisiko in einer potenziell anhaltenden Niedrigzinsphase entgegengewirkt werden. Mit einer bewusst niedrig angesetzten Verzinsung von zwei Prozent können damit jene rund 117 Milliarden Euro erwirtschaftet werden, die nach sehr ausführlichen Berechnungen für Zwischen- und Endlagerung des Atommülls nötig sein werden. Der Entsorgungsfonds würde sein Ziel selbst dann erreichen, wenn seine Verzinsung niedriger bliebe als die des schweizerischen Entsorgungsfonds.
Es geht dabei nicht, wie von Kritikerinnen und Kritikern teilweise behauptet wird, um eine Abwägung zwischen dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach. Es geht darum, ob der Staat lieber das Geld für die Bewältigung des Atomausstiegs selbst in der Hand haben soll. Oder ob wir uns weiter auf Rechtstitel und Nachhaftung verlassen sollen, die in wenige Jahren bloß noch auf dem Papier bestehen dürfte. Die KFK wollte nicht die Wette eingehen, dass dasselbe Geld noch jahrzehntelang Jahre auf den einsturzgefährdeten Dächern der Atomkonzerne liegt.
Mit unserem Modell ist die Finanzierung des Atomausstiegs vom langfristigen Schicksal der Atomkonzerne entkoppelt und das Risiko für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler enorm verringert.
Wir können die Fehler von 60 Jahren Atompolitik nicht rückgängig machen. Und selbstverständlich wäre es besser gewesen, bereits 2002 einen Fonds einzurichten. Aber wir haben die Verantwortung, den gefährlichsten Müll der Welt sicher zu entsorgen und dies von denen bezahlen zu lassen, die jahrzehntelang Geld mit der Atomkraft verdient haben. Der Vorschlag der KFK sichert, was jetzt zu sichern ist.
Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen, Creative Commons
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