Der Atomausstieg ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute noch einmal klargestellt. Damit sind auch die übertriebenen Schadensansprüche der Energiekonzerne in Milliardenhöhe vom Tisch. Trotzdem hat der Pfusch der schwarz-gelben Bundesregierung bei der Gesetzgebung 2011 nun dazu geführt, dass zwei Konzerne Ansprüche geltend machen können. Dafür trägt Angela Merkel die Verantwortung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist auch eine Chance für einen umfassenden Konsens. Dafür müssen die Energiekonzerne aber alle anderen Klagen gegen den Atomausstieg beenden. Die Bundesregierung muss den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den Konzernen an die Beendigung der Rechtsstreite knüpfen. Rechtssicherheit bei der Entsorgung beruht auf Rechtsfrieden.
Hier geht es zum Bericht der Lübecker Nachrichten.
Ja der Pfusch der schwarz-gelben Bundesregierung bei der Gesetzgebung 2011 kostet jetzt.
Aber der eigene Pfusch beim Atomkonsens von 2002 mit Reststrommengen und Änderung der Entsorgungsfrage sollte dabei nicht in Vergessenheit geraten und eher eine selbstkritische Reflektion der Situation anstossen.
siehe dazu http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Atompolitik-Fehler-muessen-korrigiert-werden,atomausstieg186.html