Über die Möglichkeit einer deutschen Beteiligung an Vergeltungsschlägen im Falle eines Giftgasangriffs in Idlib durch die syrische Regierung unter Baschar al-Assad erklärt Jürgen Trittin, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses:
Wer etwas prüft, sollte sich doch nicht dümmer stellen als sie ist. Nachträgliche Vergeltungsschläge helfen niemandem in Idlib. Es gibt für Vergeltung durch eine Koalition der Willigen keine völkerrechtliche Grundlage. Eine Beteiligung daran verstößt in Deutschland gegen das Grundgesetz. Deshalb muss eine deutsche Beteiligung an Luftschlägen gegen Syrien abgelehnt werden.
Politik beginn mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Europa und die USA haben den Kampf um Syrien verloren. Der Regimechange wird nicht kommen. Heute muss alles dafür getan werden, dass bei den Schluss-Auseinandersetzungen zwischen Syrien und den Resten der Al-Nusra-Front sowie der ‚Free Syrian Army‘ die Zivilbevölkerung geschützt wird. Dies geschieht nicht durch eskalierende Drohungen mit Strafaktionen, sondern nur durch Diplomatie und humanitäre Korridore.
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