Zum G20-Beschluss für ein Schuldenmoratorium erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:
Das Schuldenmoratorium für die ärmsten Länder war ein dringend nötiger Schritt. Gleichzeitig kann dieser Beschluss nur ein Zwischenschritt sein. Am Ende braucht es einen Schuldenerlass. Schon vor der Coronakrise steckten viele Entwicklungsländer in der Schuldenfalle. Die wirtschaftliche und finanzielle Lage dieser Länder wird sich im Zuge der Corona-Pandemie massiv verschlechtern, da sie von der rückläufigen globalen ökonomischen Entwicklung massiv getroffen werden. Viele Entwicklungsländer können weder in ihre chronisch unterfinanzierten Gesundheitssysteme investieren noch massive Wirtschaftshilfen auf den Weg bringen oder gar Sozialtransfers in großem Umfang stemmen. Ihnen fehlen schlicht die finanziellen Mittel. Mit einem Schuldenerlass gewinnen die Länder des Globalen Südens Zeit. Denn das für Rückzahlungstranchen vorgesehene Geld ist bereits in den Staaten vorhanden und kann umgewidmet werden. Es muss nicht erst auf Geberkonferenzen langwierig beschafft werden.
Um zukünftig auch die Kreditgeber in die Verantwortung zu nehmen, ist ein geordnetes Entschuldungsverfahren zwingend erforderlich. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schuldtragfähigkeit der Länder nicht überstrapaziert und eine positive Entwicklung nicht verhindert wird. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zeigen sich schon jetzt: stillstehende Fabriken, einbrechende Rohstoffpreise und der massive Abzug von Kapitalinvestitionen. All dies bedroht eine Vielzahl der überschuldeten Länder mit der Zahlungsunfähigkeit. Seit Jahren boykottiert die Bundesregierung ein sogenanntes Staaten-Insolvenzverfahren auf Ebene der Vereinten Nationen. Das Thema muss jetzt auf die Tagesordnung. Entschuldung braucht verlässliche Regeln und keinen Verschiebebahnhof für Schulden.
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