Mehr Flächen für die Windkraft gesichert

Zu dem neuen Wind-an-Land-Gesetz und dem novellierten Bundesnaturschutzgesetzes erklärt der Göttinger Bundestagsabgeordnete Jürgen Trittin:

Der Ausbau von Erneuerbaren Energien ist der schnellste und beste Weg, um sich unabhängig von Kohle, Öl, Gas und Uran zu machen. Das ist eine Frage der nationalen Sicherheit und des Klimaschutzes. Bereits 2030 werden wir 80 Prozent unserer Energie aus Sonne und Wind beziehen. Jedes Bundesland, jede Kommune, also auch der Landkreis Göttingen, muss dazu seinen möglichen Beitrag leisten.

Windenergie ist eine tragende Säule der Stromversorgung. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, brauchen wir dafür im gesamten Bundesgebiet ausreichend Flächen. Niedersachsen muss seine Raumordnung dafür überarbeiten und 2.2 % der Landesfläche ausweisen. Mindestabstandsregeln können nur wirksam sein, wenn sie den vorgeschriebenen Flächenzielen nicht entgegenstehen. Dies hat auch Folgen für den Regionalen Raumordnungsplan in Göttingen. Der alte Entwurf entspricht nicht den Notwendigkeiten und den kommenden bundesgesetzlichen Vorgaben.

Wichtig wäre es dabei, dass Niedersachsen die Nutzung von Wind gerade auf Forstschadensflächen nicht nur proklamiert sondern tatsächlich ermöglicht.

Gerade im Landkreis Göttingen gibt es im Stadtwald von Hannoversch-Münden aber auch im Harzvorland davon leider reichlich. Die neue Regionale Raumordnung sollte auch das Repowering an bestehenden Standorten wie bei Dransfeld oder bei Bischhausen zu ermöglichen statt diese Standorte auszuschließen.

Das neue Wind-an-Land-Gesetz hilft, den dringenden Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Der heimischen Wirtschaft in Göttingen helfen diese Ausbaupläne, denn Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ziehen verstärkt dahin, wo sie klimafreundliche Energie bekommen. Die Verfügbarkeit von Ökostrom wird so zum Standortvorteil im bundesweiten und internationalen Wettbewerb.

Der Arten- und Naturschutz hat beim Windenergieausbau auch weiterhin hohe Priorität. Deshalb legen wir klare bundesweite Regeln und Standards zum Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Naturschutzrecht fest. Das sorgt für mehr Rechtssicherheit und schnellere Genehmigungsverfahren und stärkt den Artenschutz.

Unser Ziel ist es, den jahrelangen Rückstand beim Ausbau der Windenergie aufzuholen. Die großen Veränderungen, die der Umbau unserer Energieversorgung mit sich bringt, können wir nur gemeinsam zum Erfolg führen. Deshalb sind Bund, Länder und Kommunen jetzt gleichermaßen bei der Umsetzung der Energiewende gefragt.

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