Atom-Kommission

Am 27. April 2016 hat sich die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstiegs einstimmig auf einen Kompromiss-Vorschlag geeinigt. Damit wurde das Risiko, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Entsorgung des Atommülls zur Kasse gebeten werden, deutlich reduziert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu haben wir Grüne in langen Verhandlungen deutlich verbessert. Die Ergebnisse der Kommission werden nun nicht nur ohne Abstricht umgesetzt, es gibt nun auch mehr Transparenz und Beteiligung für den Bundestag und eine Rücknahme fast aller Klagen der Atomkonzerne gegen den Atomausstieg.

Lange haben wir Grünen für den Ausstieg aus der gefährlichen und teuren Atomkraft gekämpft. Spätestens Ende 2022 werden nun alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Doch der gefährlichste Müll der Welt bleibt erhalten. Die Kosten für dessen Entsorgung müssen die Betreiber der Atomkraftwerke zahlen, die jahrzehntelang fette Profite mit der allgemeingefährlichen Technik gemacht haben. Angesichts der teilweise schlechten Lage von E.on, RWE, EnBW und Vattenfall besteht aber die realistische Gefahr, dass einige der Unternehmen bankrott gehen, bevor sie ihre Schuld gegenüber der Gesellschaft beglichen haben. Deshalb wurde im Oktober 2015 eine Kommission zur Klärung dieser Finanzierung eingesetzt, die ich gemeinsam mit Matthias Platzeck und Ole von Beust geleitet habe und der sowohl Vertreterinnen der Umweltbewegung, als auch Wirtschaftsvertreter angehörten.

Das sind die Vorschläge der Kommission:

  • Die Rücklagen für Rückbau und Verpackung des Atommülls bleiben bei den Unternehmen. Bis 2040 werden sie diese Aufgaben rund 60 Milliarden Euro kosten. Sie sind dafür verantwortlich und müssen auch vollumfänglich zahlen, wenn die Kosten steigen. Außerdem werden diese Rückstellungen transparenter ausgewiesen und gesichert – Bilanzierungstricks wird so ein Riegel vorgeschoben.
  • Die Rücklagen für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls werden in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen. Das war eine grüne Forderung und verhindert, dass das Geld im Falle von Konkursen verloren geht. Zusätzlich zu den bereits angesparten 17,3 Milliarden, sollen die Unternehmen noch weitere 6,2 Milliarden als Risikozuschlag einbezahlen. Damit sind nach unseren Berechnungen die Kosten für Zwischen- und Endlagerung des Atommülls sehr umfassend gedeckt und das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler deutlich reduziert.
  • Der Staat übernimmt die Verantwortung für das Betreiben der Zwischen- und Endlager. Eventuelle langwierige Gerichtsverfahren über Standards für die Zwischenlagerung gehören damit der Vergangenheit an.

Der Mitte Oktober von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllte unsere Ansprüche auf eine Umsetzung der Kommissions-Vorschläge ohne Abstriche noch nicht. Dies hat die grüne Bundestagsfraktion der Koalition klar aufgezeigt und ist mit Schwarz-Rot in Gespräche über Nachbesserungen getreten. Wir haben dabei in gleich mehreren Punkten Erfolge erzielt.

So soll die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Fonds und der in den Atomunternehmen verbleibenden Rückstellungen durch das Parlament deutlich verstärkt werden. Denn die Vollendung des Atomausstiegs braucht gesellschaftliche Transparenz. Ein entscheidender Punkt ist für uns zudem, dass die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den gesetzbegleitenden öffentlich-rechtlichen Vertrag darauf drängt, dass die Konzerne alle ihre Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg zurücknehmen. Es ist nicht akzeptabel, wenn die Atomwirtschaft sich die Kosten für AKW-Rückbau und Endlagerung des Atommülls teilweise über Klagen gegen den Ausstieg wieder zurückholen will. Die Atomkonzerne haben in einem Schreiben an die drei Fraktionen bereits angekündigt, zusätzlich zu den von der KFK geforderten endlagerbezogenen Klagen auch all ihre Verwaltungs- und Moratoriumsklagen fallen zu lassen.

Für einen wirklichen Rechtsfrieden müssen nun auch noch die Klagen gegen die Brennelementesteuer und die Vattenfallklage vor einem Schiedsgericht in Washington fallen gelassen werden. Es ist nun die Aufgabe der Bundesregierung hier im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag Klagerücknahmen zu erwirken.

Hier gibt es den Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstieges zum Nachlesen.